Verwaltungsgerichtshof
14.03.1986
85/17/0048
Die Partei trifft im Abgabenabrechnungsverfahren nach Paragraph 164, Bgld LAO die Behauptungspflicht und Konkretisierungspflicht hinsichtlich des Erlöschens einer Zahlungsverpflichtung durch die Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes.