Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1986

Geschäftszahl

85/17/0048

Rechtssatz

Die Partei trifft im Abgabenabrechnungsverfahren nach Paragraph 164, Bgld LAO die Behauptungspflicht und Konkretisierungspflicht hinsichtlich des Erlöschens einer Zahlungsverpflichtung durch die Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes.