Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1985

Geschäftszahl

85/17/0045

Rechtssatz

Das Hindernis für die Entstehung des Abgabenanspruches, daß Anliegerleistungen bisher erbracht wurden (Paragraph 15, zweiter Satz NÖ BauO 1976, Landesgesetzblatt 8200-0) ist durch Eigenleistungen nicht verwirklicht, weil die in Paragraph 14, NÖ BauO 1976 genannten Anliegerleistungen lediglich Geldleistungen an die Gemeinde darstellen können.