Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1985

Geschäftszahl

85/17/0045

Rechtssatz

Keine Teilrechtskraft eines gemeindebehördlichen Berufungsbescheides, welcher nur wegen unrichtiger Beurteilung einer Anrechnungsvorschrift von der Vorstellungsbehörde behoben wird (Hinweis E 24.2.1984, 83/17/0174).