Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1988

Geschäftszahl

85/17/0037

Rechtssatz

Das InteressentenbeiträgeG sieht eine dingliche Wirkung einer Abgabenvorschreibung nicht vor und es regeln auch die Absatz 3 bis Absatz 5, des Paragraph 8, InteressentenbeiträgeG Slbg lediglich die Fälle der Übereignung eines Unternehmens usw und einer Gesamtrechtsnachfolge sowie das gesetzliche Pfandrecht.