Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1987

Geschäftszahl

85/16/0113

Rechtssatz

Wird einer Mutter und ihren beiden mj Söhnen, deren Vormund sie ist, durch Bescheid des FA eine Abgabenschuld vorgeschrieben und ist der Bescheid nur an die Mutter adressiert, so kann der Bescheid nur von der Mutter, nicht aber von ihren Söhnen mit Berufung bekämpft werden (Hinweis E 13.5.1971, 1237/70). Wird über eine derartige von den Söhnen erhobene Berufung von der FLD meritorisch entschieden, so ist der Berufungsbescheid vom BMF aufzuheben.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1988/12, S 681;