Verwaltungsgerichtshof
12.11.1987
85/16/0113
Wird einer Mutter und ihren beiden mj Söhnen, deren Vormund sie ist, durch Bescheid des FA eine Abgabenschuld vorgeschrieben und ist der Bescheid nur an die Mutter adressiert, so kann der Bescheid nur von der Mutter, nicht aber von ihren Söhnen mit Berufung bekämpft werden (Hinweis E 13.5.1971, 1237/70). Wird über eine derartige von den Söhnen erhobene Berufung von der FLD meritorisch entschieden, so ist der Berufungsbescheid vom BMF aufzuheben.
Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 681;