Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1986

Geschäftszahl

85/16/0102

Rechtssatz

Es stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, wenn die Behörde die Zweckmäßigkeit der verfügten Wiederaufnahme mit dem Hinweis auf das Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung begründet, aber keine Ausführungen zur Frage der Billigkeit trifft.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X02