Verwaltungsgerichtshof
05.09.1985
85/16/0075
GRS wie 83/16/0157 E 30. Mai 1985 VwSlg 6005 F/1985 RS 6
Wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteiles an die Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet eine Anteilsvereinigung iSd Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins, GrEStG 1955 erst durch die rechtliche Anteilsübertragung statt (Hinweis E 14.6.1984, 82/16/0069).