Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1987

Geschäftszahl

85/15/0372

Rechtssatz

Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG (hier GmbH&Co KG) stellt eine steuerbare und grundsätzlich auch steuerpflichtige Geschäftsveräußerung im ganzen gemäß Paragraph 4, Absatz 7, UStG 1972 dar.