Verwaltungsgerichtshof
16.03.1987
85/15/0329
In der Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen an den Vorbehaltseigentümer - hier an eine Bank, der das Vorbehaltseigentum vom Lieferer der Gegenstände zur Sicherung des von dieser an den Abnehmer der Gegenstände gewährten Kredites abgetreten worden war - kann eine Lieferung
iSd Paragraph 3, UStG 1972 nicht erblickt werden.
Besprechung in:
ÖStZ 1987/15, S 174;
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):
97/14/0147 E 27. Juni 2000 VwSlg 7519 F/2000 RS 2
(RIS: abwh)