Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1986

Geschäftszahl

85/15/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anmerkung zu Paragraph 237,, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1987/3, S 146;