Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1986

Geschäftszahl

85/15/0149

Rechtssatz

Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde mit ein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150149.X03