Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1986

Geschäftszahl

85/14/0165

Rechtssatz

Bei Unternehmensübereignung durch eine GmbH genügt es, wenn anstelle der GmbH deren Gesellschafter-Geschäftsführer das Mietrecht, auf Grund dessen die GmbH das Lokal nutzen konnte, dem Erwerber überträgt.