Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1986

Geschäftszahl

85/14/0165

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Begriff der Unternehmensübereignung bzw Betriebsübereignung im ganzen anhand der Rechtsprechung des VwGH zu Paragraph 7, Absatz 6, UStG 1959, Paragraph 16, Absatz eins, EStG 1953 bzw 1967, Paragraph 4, Absatz 7, UStG 1972, Paragraph 24, Absatz eins, EStG 1972 und zur Frage der Gewährung einer vorzeitigen Abschreibung bei Unternehmerwechsel bestimmt werden kann.