Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1986

Geschäftszahl

85/14/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0030 E 26. September 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Die als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Aufwendungen müssen nicht nur zwangsläufig anfallen, sondern auch in dem Jahr, dessen progressive Einkommensteuerbelastung gemildert werden soll, zwangsläufig geleistet (gezahlt) werden.