Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1985

Geschäftszahl

85/14/0116

Rechtssatz

Die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer kann bei dessen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu keiner außergewöhnlichen Belastung führen (Hinweis auf E 12.6.1985, 84/13/0100).