Verwaltungsgerichtshof
16.12.1986
85/14/0098
Aufwendungen können nur bei dem Betrieb als Ausgaben berücksichtigt werden, der zur Leistung verpflichtet ist und sie auch tatsächlich leistet. Die von einer Werkgemeinschaft, an der 3 Personen als Mitunternehmer und deren Ehegattinnen als "Innengesellschafter" beteiligt waren, tatsächlich geleisteten Zahlungen an die Ehegattinnen können nicht bei den Ehegatten im Zuge des Einkommensteuerverfahrens berücksichtigt werden, sondern hätten - wenn überhaupt - bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte berücksichtigt werden müssen.