Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1985

Geschäftszahl

85/14/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0255 E 5. Juni 1985 RS 2

Stammrechtssatz

In dem der Aufhebung vorausgehenden Verfahren besteht die Verpflichtung zur Gewährung des Parteiengehörs dann, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen werden (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140093.X06