Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1985

Geschäftszahl

85/14/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0074 E 22. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Bescheidbehebung nach Paragraph 299, Absatz eins, Litera c, BAO ist maßgeblich, ob bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden KÖNNEN und nicht, ob ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden MÜSSEN.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140093.X02