Verwaltungsgerichtshof
08.10.1985
85/14/0086
Guthaben iSd Paragraph 239, Absatz eins, BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (Paragraph 216, BAO) auszutragen (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0123).