Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1985

Geschäftszahl

85/14/0082

Rechtssatz

Zwar kann die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes unter der technischen Nutzungsdauer liegen. Mit der Behauptung steigenden Erhaltungsaufwandes bei alten Gebäuden ist aber eine solche kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer noch nicht dargetan; denn bei Wohngebäuden, vor allem solchen in guter Lage, ist allein schon nicht auszuschließen, daß der Mieter den Aufwand über einen (erhöhten) Mietzins honoriert.