Verwaltungsgerichtshof
10.12.1985
85/14/0082
Der Betrag, der iS des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 8, Litera b, EStG 1972 für die Anschaffung im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes hätte aufgewendet werden müssen, ist entsprechend der nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Erwerbes voraussehbaren möglichen Nutzungsdauer des Gebäudes aufzuteilen.