Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1985

Geschäftszahl

85/14/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0410/77 E 23. November 1977 VwSlg 5193 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist die Absicht der Vorteilsgewährung erforderlich.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1986/9;