Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1985

Geschäftszahl

85/14/0080

Rechtssatz

Auch von verdeckten Gewinnausschüttungen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1986/9;