Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1985

Geschäftszahl

85/14/0078

Rechtssatz

Für ein Abgeld aus der Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen besteht kein Aktivierungswahlrecht, wobei das Gesetz allerdings eine die Aktivierung eher ablehnende Haltung erkennen läßt.