Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1985

Geschäftszahl

85/14/0071

Rechtssatz

Wird bei der Vermögensteuerveranlagung berücksichtigte Einkommensteuerschuld später bescheidmäßig neu festgesetzt, so bildet die geänderte Einkommensteuerschuld eine neu hervorgekommene Tatsache iSd Paragraph 303, BAO (Hinweis E 28.9.1956, 3373/54).