Verwaltungsgerichtshof
29.10.1985
85/14/0071
Wird bei der Vermögensteuerveranlagung berücksichtigte Einkommensteuerschuld später bescheidmäßig neu festgesetzt, so bildet die geänderte Einkommensteuerschuld eine neu hervorgekommene Tatsache iSd Paragraph 303, BAO (Hinweis E 28.9.1956, 3373/54).