Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1987

Geschäftszahl

85/14/0066

Rechtssatz

Wertsicherungsbeträge, die bei rentenweiser oder ratenweiser Abstattung des Kaufpreises eines Wirtschaftsgutes anfallen, sind nicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren, haben sie doch - gleich Zinsen - nicht in der Anschaffung des Wirtschaftsgutes ihre unmittelbare Ursache, sondern in der Art seiner Finanzierung (Hinweis auf E 13.5.1986, 83/14/0089).