Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1985

Geschäftszahl

85/14/0051

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass kein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt, wenn eine Berufungsentscheidung auf die Begründung einer anderen Berufungsentscheidung verweist und diese andere Berufungsentscheidung erst während des Laufes der Beschwerdefrist dem Beschwerdeführer zugestellt wird, vorausgesetzt, dass der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist noch wahren konnte (Hinweis E 30.4.1985, 84/14/0169).