Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1985

Geschäftszahl

85/14/0051

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Begründungspflicht für Berufungsentscheidungen auch durch den Hinweis auf die Begründung einer anderen Berufungsentscheidung entsprochen werden kann.