Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1985

Geschäftszahl

85/14/0040

Rechtssatz

Die Monteure sind berechtigt, ihre tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen und zwar auch dann, wenn sie die 30 % des Bezuges (auf Grund des Arbeitsvertrages für Monteure) überschreiten sollten.