Verwaltungsgerichtshof
10.05.1988
85/14/0034
GRS wie 1047/78 E 26. März 1980 RS 2
Die bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eines Bescheides allein, ohne daß konkrete Unstände vorliegen, die eine solche Annahme begründet erscheinen lassen, berechtigt die Oberbehörde noch nicht zur Bescheidaufhebung nach Paragraph 299, Absatz 2, BAO.