Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1987

Geschäftszahl

85/14/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0109 E 13. November 1986 VwSlg 6170 F/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).