Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1987

Geschäftszahl

85/14/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0109 E 13. November 1986 VwSlg 6170 F/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewißheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen läßt (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0103; E 21.11.1985, 85/16/0092; E 16.1.1986, 86/16/0085).