Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1987

Geschäftszahl

85/14/0033

Rechtssatz

Durch Hinweis auf die an den Bf ergangenen Vorentscheidung wird der Begründungspflicht entsprochen, wenn diese dieselbe Rechtsfrage und im wesentlichen den gleichen Sachverhalt betreffen. Nicht reicht jedoch ein Hinweis auf ein E des VfGH, weil es im gegebenen Zusammenhang nicht Aufgabe des VfGH war, die Übereinstimmung des bekämpften Bescheides mit dem einfachen Gesetz zu überprüfen (Hinweis E 5.6.1974, 302/74, VwSlg 4698 F/1974 und E 26.9.1985, 85/14/0051).