Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
27.10.1987
Geschäftszahl
85/14/0010
Rechtssatz
Auch dann, wenn zu Unrecht von demjenigen, gegenüber dem die Arbeitsleistung erbracht wird, keine Lohnsteuer einbehalten wird, ist mangels Voraussetzungen der Bestimmungen des § 41 EStG 1972 keine Veranlagung durchzuführen (Hinweis E 6.3.1964, 1739/63).