Verwaltungsgerichtshof
22.02.1989
85/13/0214
Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch in einem Ausgleichsverfahren von seinen Verpflichtungen als Geschäftsführer, insbesondere von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten, nicht entbunden.
Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;