Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1989

Geschäftszahl

85/13/0214

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch in einem Ausgleichsverfahren von seinen Verpflichtungen als Geschäftsführer, insbesondere von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten, nicht entbunden.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989/20, S 368;