Verwaltungsgerichtshof
17.05.1989
85/13/0201
Wäre die Einhebung von Abgaben stets schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten RM haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist.
Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, 27;