Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1989

Geschäftszahl

85/13/0163

Rechtssatz

Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß Einkünfte aus der Verwertung selbstgeschaffener literarischer Urheberrechte vorliegen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989/20, 364;