Verwaltungsgerichtshof
29.03.1989
85/13/0163
Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß Einkünfte aus der Verwertung selbstgeschaffener literarischer Urheberrechte vorliegen.
Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, 364;