Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1989

Geschäftszahl

85/13/0163

Rechtssatz

Einkünfte aus der Erstellung eines schriftlichen Berichtes über eine aktienrechtliche Sonderprüfung fallen nicht unter die Begünstigung des Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989/20, 364;