Verwaltungsgerichtshof
16.09.1987
85/13/0142
Personen, die lediglich Gesellschafter eines Gesellschafters der KG, sind bezüglich des Gewinnfeststellungsbescheides zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde nicht berechtigt, da sie am
Gegenstand der Feststellung nicht mehr unmittelbar, sondern nur noch mittelbar beteiligt sind.
Besprechung in:
AnwBl 1988/4, S 230;