Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1987

Geschäftszahl

85/13/0142

Rechtssatz

Personen, die lediglich Gesellschafter eines Gesellschafters der KG, sind bezüglich des Gewinnfeststellungsbescheides zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde nicht berechtigt, da sie am

Gegenstand der Feststellung nicht mehr unmittelbar, sondern nur noch mittelbar beteiligt sind.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1988/4, S 230;