Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.1986

Geschäftszahl

85/13/0050

Rechtssatz

Nach der ständigen in Abgabensachen ergangenen Rechtsprechung des VwGH wird die Verwertbarkeit eines Beweismittels auch dadurch nicht ausgeschlossen, daß es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1986/11, S 663;