Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1986

Geschäftszahl

85/12/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3024/78 E 26. September 1979 RS 6

Stammrechtssatz

Im Interesse einer genauen Zulagenbemessung kann es zweckmäßig oder erforderlich sein, Zwischenstufen der Belastung, die zwischen der Belastung des Anspruchberechtigten und der höchsten Belastung bestehen, festzustellen und die dem Beamten gebührende Verwendungszulage aus der höchsten Zulage unter Berücksichtigung der Zwischenstufen abzuleiten.