Verwaltungsgerichtshof
10.11.1986
85/12/0162
GRS wie 3024/78 E 26. September 1979 RS 6
Im Interesse einer genauen Zulagenbemessung kann es zweckmäßig oder erforderlich sein, Zwischenstufen der Belastung, die zwischen der Belastung des Anspruchberechtigten und der höchsten Belastung bestehen, festzustellen und die dem Beamten gebührende Verwendungszulage aus der höchsten Zulage unter Berücksichtigung der Zwischenstufen abzuleiten.