Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1986

Geschäftszahl

85/11/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0042 E 28. Juni 1983 VwSlg 11103 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zu den Voraussetzungen der Gleichwertigkeit anderer als der in Paragraph 66, Absatz 2, KFG genannten bestimmten Tatsachen mit diesen, sowie zum dauernden und beharrlich rechtswidrigen Verhalten als Grundlage der Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.