Verwaltungsgerichtshof
16.10.1985
85/11/0188
GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 1
Hat ein behaupteter privatrechtlicher Anspruch seinen Rechtsgrund nur in einem konstitutiven Anerkenntnis dieser Forderung durch den Arbeitgeber (ehemaligen Arbeitgeber, Masseverwalter, Ausgleichsverwalter), so gebührt für einen solchen nicht aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenen Anspruch kein Insolvenz-Ausfallgeld.