Verwaltungsgerichtshof
02.10.1985
85/11/0133
Grundsätzlich sind nur solche Kosten gesichert, hinsichtlich derer dem Anspruchsberechtigten ein Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, daher nicht Kosten eines Handelsregisterverfahrens, in dem Aufträge eines Anspruchsberechtigten zurückgewiesen (abgewiesen) wurden.