Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1985

Geschäftszahl

85/11/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0187 E 29. Mai 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Zurechenbarkeit des Verschuldens des Boten an die Partei.