Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1986

Geschäftszahl

85/11/0126

Rechtssatz

Im Zweifel ist die Mitarbeit naher Angehöriger nicht als Ausfluss eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisse zu werten, sondern familienrechtliche oder familienhafte Mitarbeit anzunehmen.