Verwaltungsgerichtshof
12.02.1986
85/11/0111
Der Umstand allein, dass ein gewerberechtlicher Geschäftsführer neben dem Entgelt für die Erfüllung dieser Funktion aus einer anderen Erwerbstätigkeit ein Einkommen erzielt, schließt nicht seine Arbeitnehmerähnlichkeit aus (Hinweis E 12.2.1986, 84/11/0234).