Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1986

Geschäftszahl

85/11/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verkehrspsychologischen Befundes noch eines ärztlichen Gutachtens (Hinweis E 25.1.1983, 82/11/0208 sowie E 14.3.1984, 82/11/0198).