Verwaltungsgerichtshof
29.05.1985
85/11/0024
Gegen den Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem das Berufungsverfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung gem Paragraph 38, AVG 1950 ausgesetzt wird, ist die Berufung an den zuständigen Bundesminister zulässig.