GRS wie 0870/70 E 10. November 1970 VwSlg 7902 A/1970 RS 3
Stammrechtssatz
Die Erwirkung einer Baubewilligung kann nicht als "Geschäft", das der Kaufmann im "Handel" betreibt (arg: § 17 HGB), angesehen werden.Die Erwirkung einer Baubewilligung kann nicht als "Geschäft", das der Kaufmann im "Handel" betreibt (arg: Paragraph 17, HGB), angesehen werden.